Bauproduktenverordnung (BauPVO),
CE-Kennzeichnung, Leistungserklärungen
Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Seit dem 1. Juli 2013 löst die neue Bauprodukte-Verordnung, EU-Verordnung
Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung
von Bauprodukten (BauPVO), die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie
(BPR) vollständig ab. Als europäische Verordnung gilt die BauPVO
unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.
Die BauPVO regelt
die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung
von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen
an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest.
Die BauPVO unterscheidet sich insbesondere durch die Leistungserklärung,
die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
von der bisherigen BPR.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist auf Basis einer Leistungserklärung anzubringen. In der Leistungserklärung sind die Leistungen des Bauprodukts für dessen Wesentliche Merkmale anzugeben.
Die harmonisierten Anforderungen an Bauprodukte werden in technischen
Spezifikationen (harmonisierte Europäische Normen EN oder Europäische
Technische Zulassungen ETA) festgelegt. Produkte, die mit den Anforderungen
einer technischen Spezifikation übereinstimmen, dürfen mit dem CE-Kennzeichen
kenntlich gemacht und ungehindert in Verkehr gebracht und gehandelt
werden, da sie im Sinne der Bauproduktenrichtlinie brauchbar sind.
Der Hersteller - ggf. der Importeur - ist für die Anbringung
der CE-Kennzeichnung verantwortlich. Soweit möglich, muss die CE-Kennzeichnung
auf dem Bauprodukt selbst, einem Etikett oder der Verpackung angebracht
werden. Andernfalls muss die CE-Kennzeichnung Bestandteil der Begleitdokumentation
sein.
Leistungserklärungen
Eine Leistungserklärung beinhaltet die Leistung eines Bauproduktes in Bezug auf die wesentlichen Merkmale desselben in Übereinstimmung mit der zugrunde liegenden harmonisierten technischen Spezifikation.
Leistungserklärungen Online
Leistungserklärungen können Online auf den Webseiten der Hersteller und in Datenbanken abgerufen werden.
Eine Abschrift der Leistungserklärungen in gedruckter Form wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt.